Deichverstärkung vor der Oldenburger GrabenniederungAn der Ostseeküste zwischen Dahme und Rosenfelde sowie im Bereich
Vogelsang im Kreis Ostholstein soll der vorhandene Küstenschutzdeich
von 1878 verstärkt werden. Dieser ist Teil der Sturmflutsicherung für die rd. 6.500 ha große
Niederung des Oldenburger Grabens.
Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile
Die Umweltverträglichkeitsstudie betrachtete ein küstenparalleles
Gebiet in einer Breite von bis zu 400 m. Im Landschaftspflegerischen
Begleitplan wurde das Bearbeitungsgebiet verkleinert.
Konflikte und Ausgleich
Für den Eingriff in das gemeldete FFH-Gebiet und die betroffenen
Lebensräume wurde eine FFH- Prüfung und nachfolgend eine
Ausnahmeprüfung erstellt. Diese enthält auch Vorschläge zur Sicherung
des Kohärenzausgleichs nach FFH-Richtlinie.
Bauliche Eingriffe in die wertvollen und entlang der Ostseeküste
Schleswig-Holsteins seltenen Strandwallbereiche stellten eine
besondere Problematik in der Planung dar. Ebenfalls intensiv betrachtet
wurden die für das Vorhaben erforderlichen großflächigen
Bodenentnahmen sowie die Belastungen von Erholungssuchenden und
Anwohnern während der Bauphase. Zur Kompensation von Biotopfunktionen
und Landschaftsbild sind, insbesondere wegen des Eingriffs in ein
FFH-Gebiet, vorrangig Ausgleichsmaßnahmen im näheren Umfeld des
Vorhabens zu treffen. Hierzu wurden in Abstimmung mit den Behörden
Maßnahmen entwickelt. Es sollen Flächen bereitgestellt werden, die
geeignet sind, strandwallähnliche Standorte neu zu schaffen. Dies wird
für die Zukunft ein interessanter Entwicklungsprozess sein. Die Flächen
der Bodenentnahmen sowie die Renaturierung der angrenzenden Flächen
(Gehölzpflanzungen, Anlage von Kleingewässern, Aufgabe der
landwirtschaftlichen Intensivnutzung) dienen der Kompensation von
Eingriffen in die Boden- und Wasserfunktionen. Das
Ausgleichserfordernis wird im Rahmen des Küstenschutzes über ein
eigenes vorgegebenes Verfahren ermittelt. Die Flächenermittlungen und
Berechnungen wurden mithilfe von GIS erstellt. Das Vorhaben wird durch
ein Planfeststellungsverfahren genehmigt. Die Unterlagen wurden im
Januar 2005 öffentlich ausgelegt.
Projektbeteiligte