Mechanisch-Biologische-Abfallvorbehandlungsanlage (MBA)
Lübeck-Niemark

UVS/ LBP und AusführungsplanungFür die mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) am Standort Lübeck - Niemark wurde durch das Büro TGP die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. An diesem Standort wird der Restabfall (Hausmüll, Sperrmüll und Gewerbeabfall) und der Klärschlamm aus der Hansestadt Lübeck mechanisch und biologisch behandelt.

Die Größe des erweiterten Untersuchungsgebietes beträgt ca. 250 ha. Die Abgrenzungen erfolgen im Norden durch die geplante A 20, im Osten durch den Niemarker Landgraben, im Süden durch die Deponie Niemark und im Westen durch die Kronsforder Landstraße.

Um den Bestimmungen der EU-Vogelschutz- und FFH- Richtlinie in Verbindung mit § 19a ff BNatSchG gerecht zu werden, erfolgte außerdem eine Überprüfung des Vorhabens nach EU-Richtlinien.










Projektbeteiligte
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Helgoland - Küstenschutzmaßnahme am Südstrand


Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 6 LUVPG

Die Gemeinde Helgoland möchte auf der Felseninsel den zwischen Landungsbrücke und Binnenhafenmole liegenden Südstrand vor weiteren Abbrüchen sichern.
Bei der Vorprüfung des Einzelfalls wird das Vorhaben der Küstensicherungsmaßnahme am Südstrand der Insel Helgoland betrachtet. Die geplante Maßnahme der Gemeinde Helgoland umfasst die gesamte Strecke zwischen Landungsbrücke und Binnenhafenmole.
Es handelt sich um eine Küstenschutzmaßnahme nach LWG § 62 (1) Nr.2 „Sicherung gegen Uferrückgang und Erosion“. 













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Projekte - Umweltplanung
Deichverstärkung vor der Oldenburger Grabenniederung

An der Ostseeküste zwischen Dahme und Rosenfelde sowie im Bereich Vogelsang im Kreis Ostholstein soll der vorhandene Küstenschutzdeich von 1878 verstärkt werden. Dieser ist Teil der Sturmflutsicherung für die rd. 6.500 ha große Niederung des Oldenburger Grabens.

Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile
Die Umweltverträglichkeitsstudie betrachtete ein küstenparalleles Gebiet in einer Breite von bis zu 400 m. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan wurde das Bearbeitungsgebiet verkleinert.

Konflikte und Ausgleich
Für den Eingriff in das gemeldete FFH-Gebiet und die betroffenen Lebensräume wurde eine FFH- Prüfung und nachfolgend eine Ausnahmeprüfung erstellt. Diese enthält auch Vorschläge zur Sicherung des Kohärenzausgleichs nach FFH-Richtlinie.
Bauliche Eingriffe in die wertvollen und entlang der Ostseeküste Schleswig-Holsteins seltenen Strandwallbereiche stellten eine besondere Problematik in der Planung dar. Ebenfalls intensiv betrachtet wurden die für das Vorhaben erforderlichen großflächigen Bodenentnahmen sowie die Belastungen von Erholungssuchenden und Anwohnern während der Bauphase. Zur Kompensation von Biotopfunktionen und Landschaftsbild sind, insbesondere wegen des Eingriffs in ein FFH-Gebiet, vorrangig Ausgleichsmaßnahmen im näheren Umfeld des Vorhabens zu treffen. Hierzu wurden in Abstimmung mit den Behörden Maßnahmen entwickelt. Es sollen Flächen bereitgestellt werden, die geeignet sind, strandwallähnliche Standorte neu zu schaffen. Dies wird für die Zukunft ein interessanter Entwicklungsprozess sein. Die Flächen der Bodenentnahmen sowie die Renaturierung der angrenzenden Flächen (Gehölzpflanzungen, Anlage von Kleingewässern, Aufgabe der landwirtschaftlichen Intensivnutzung) dienen der Kompensation von Eingriffen in die Boden- und Wasserfunktionen. Das Ausgleichserfordernis wird im Rahmen des Küstenschutzes über ein eigenes vorgegebenes Verfahren ermittelt. Die Flächenermittlungen und Berechnungen wurden mithilfe von GIS erstellt. Das Vorhaben wird durch ein Planfeststellungsverfahren genehmigt. Die Unterlagen wurden im Januar 2005 öffentlich ausgelegt.


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